AGBs

Allgemeine Reisebedingungen der Sevenrounds B.V.
(Stand: 02/2025)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Umrah-Reisen (nachfolgend: „Pauschalreisen“) von Sevenrounds B.V. (nachfolgend: „Reiseveranstalter“). Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB sowie die Vorschriften aus Art. 250 und 252 EGBGB.


1. Abschluss des Reisevertrags
a. Buchung und Vertragsabschluss
Mit Ihrer Reiseanmeldung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrags ab. Grundlage dieses Angebots sind die Reisebeschreibung sowie die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reiseveranstalter Ihre Anmeldung bestätigt. Die Bestätigung kann mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.


b. Anmeldung weiterer Personen
Falls Sie weitere Personen für die Reise anmelden, haften Sie für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern Sie diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.


c. Reisebestätigung und Änderungen
Nach Ihrer Buchung erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben zu Ihrer Reise enthält. Falls diese Bestätigung von Ihrer ursprünglichen Buchung abweicht, handelt es sich um ein neues Angebot, das Sie innerhalb von 14 Tagen annehmen oder ablehnen können.
Falls Sie bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn keine Reiseunterlagen erhalten haben, müssen Sie den Reiseveranstalter umgehend informieren.


d. Kein Widerrufsrecht
Laut den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB) besteht für Pauschalreiseverträge nach § 651a und § 651c BGB, die über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Buchungen, WhatsApp) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht. Stattdessen gelten ausschließlich die gesetzlichen Stornierungs- und Kündigungsrechte gemäß § 651h BGB.

Ein Widerrufsrecht kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von Sevenrounds B.V. abgeschlossen wurde. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Vertragsabschluss auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande kam, nachdem dieser eine vorherige Anfrage oder Reservierung getätigt hat. In diesem Fall bleibt das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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2. Zahlungsbedingungen


a. Anzahlung und Restzahlung
• 50 % des Gesamtpreises sind sofort bei Buchung fällig.
• Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
• Wird die Reise weniger als vier Wochen vor Beginn gebucht, ist der gesamte Reisepreis sofort zu entrichten.


b. Zahlungsmethoden
• Die Zahlung muss direkt an Sevenrounds B.V. erfolgen.
• Sie kann ausschließlich per Banküberweisung geleistet werden.
• Die Bankverbindung ist auf der Buchungsbestätigung angegeben.
• Zur korrekten Zuordnung der Zahlung ist bei der Überweisung unbedingt die Buchungsnummer als Verwendungszweck anzugeben. Diese finden Sie ebenfalls auf Ihrer Buchungsbestätigung.


c. Zahlungspflicht und Verzugsfolgen
• Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Reiseveranstalter die Reisebuchung stornieren und eine Stornogebühr gemäß Abschnitt 9 berechnen.
• Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.
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3. Kinderermäßigung

• Kinder unter 2 Jahren (bis 23 Monate bei Reiseantritt) reisen ohne eigenen Sitzplatz mit einer reduzierten Gebühr, die von der jeweiligen Fluggesellschaft abhängt.
• Das Alter des Kindes bei Reiseantritt ist maßgeblich für die Berechnung der Ermäßigung.
• Falls das bei der Buchung angegebene Alter nicht korrekt ist, kann der Reiseveranstalter die Differenz zum regulären Reisepreis nachfordern.
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4. Sonderwünsche und Reiseorganisation


a. Sonderwünsche
Sonderwünsche (z. B. bestimmte Zimmerpartner oder Anzahl der Betten im Zimmer) müssen mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn angemeldet werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich um Umsetzung, übernimmt aber keine Garantie.


b. Mitnahme von Haustieren
Haustiere sind auf den Reisen nicht gestattet.
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5. Gesundheitliche Anforderungen


a. Vorerkrankungen
Bei der Buchung müssen gesundheitliche Einschränkungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Mobilitätsprobleme angegeben werden. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Verschlechterungen während der Reise.


b. Begleitpersonen für Reisende mit besonderen Bedürfnissen
1. Mobilitätseinschränkungen
Falls ein Reisender aufgrund körperlicher Einschränkungen (z. B. Gehbehinderungen, Rollstuhlabhängigkeit) besondere Unterstützung benötigt, kann der Reiseveranstalter die Teilnahme an der Reise davon abhängig machen, dass eine Begleitperson mitreist. Die Kosten für die Begleitperson sind vom Reisenden zu tragen.
2. Gerichtliche Betreuung
Sofern dem Reisenden gerichtlich ein Betreuer zugeordnet wurde, kann eine Reisebuchung erst nach nachweislicher Zustimmung des Betreuers bestätigt werden. Dies gilt, sofern die Reise eine solche Zustimmung rechtlich erfordert.
3. Psychische Erkrankungen und besondere medizinische Bedingungen
Falls ein Reisender oder ein mitreisender Angehöriger unter einer psychischen Erkrankung oder einer anderen medizinischen Störung leidet, die seine Fähigkeit zur selbstständigen Teilnahme an der Reise beeinträchtigen könnte, muss dies bei der Buchung angegeben werden. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob eine Reiseteilnahme nur mit einer Begleitperson möglich ist.
4. Haftungsausschluss bei fehlenden Angaben
Sollten gesundheitliche Einschränkungen oder eine notwendige Betreuungspflicht bei der Buchung verschwiegen oder unvollständig angegeben werden, übernimmt Sevenrounds B.V. keine Verantwortung für mögliche gesundheitliche Risiken oder Reiseabbrüche. In solchen Fällen können entstehende Mehrkosten, z. B. für Rücktransporte oder notwendige Betreuung, dem Reisenden in Rechnung gestellt werden.
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6. Flüge
a. Fluggesellschaft und Flugzeiten
• Sevenrounds B.V. ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren.
• Falls die Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, werden Sie über die voraussichtlich ausführende Airline informiert. Sobald die endgültige Airline feststeht, wird Ihnen dies mitgeteilt.
• Sollte es nach Buchung zu einem Wechsel der Fluggesellschaft kommen, werden Sie so schnell wie möglich darüber informiert.
• Flugzeiten können sich jederzeit ändern. Die verbindlichen Abflugzeiten werden mit den Reiseunterlagen bekannt gegeben.
• Sevenrounds B.V. übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen, Annullierungen oder Änderungen durch die Fluggesellschaft. In solchen Fällen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline.


b. Zwischenlandungen und Flugverlauf
• Bei den vermittelten Flügen kann es sich um Direktflüge oder Flüge mit Zwischenlandungen handeln.
• Falls eine planmäßige Zwischenlandung vorgesehen ist, wird dies bei der Buchung oder spätestens mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.
• In Ausnahmefällen kann es aus flug- oder programmtechnischen Gründen zu ungeplanten Zwischenlandungen kommen. Diese sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie die Reise nicht erheblich beeinträchtigen.


c. Gepäckregelungen und Handgepäck
• Die aktuellen Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft werden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.
• Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte), wichtige Medikamente und persönliche Dokumente sollten ausschließlich im Handgepäck transportiert werden.
• Sevenrounds B.V. übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck. Im Schadensfall muss sich der Kunde direkt an die Fluggesellschaft wenden.
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7. Hotelunterkunft
• Die Hotelklassifizierung basiert auf den landesüblichen Standards und ist nicht mit europäischen Maßstäben vergleichbar.
• Angegebene Entfernungen zur al-Haram-Moschee in Mekka oder zur Prophetenmoschee in Medina beziehen sich auf den Abstand zum Außenbereich, nicht zum Haupteingang.
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8. Leistungsänderungen


a. Änderungen vor Vertragsabschluss
Der Reiseveranstalter kann jederzeit Änderungen an der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die Sie vor Buchung informiert werden.


b. Änderungen nach Vertragsabschluss
Falls nach Vertragsschluss Änderungen erforderlich sind, informiert der Reiseveranstalter den Kunden umgehend. Falls die Änderung wesentlich ist, haben Sie das Recht auf:
1. Annahme der Änderung,
2. Rücktritt vom Vertrag oder
3. Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise (sofern angeboten).
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9. Rücktritt durch den Reisenden & Stornogebühren


Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber Sevenrounds B.V. erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.


Die Stornogebühren staffeln sich wie folgt:
• Bis 28 Tage (4 Wochen) vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
• Bis 21 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
• Bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
• Ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95 % des Reisepreises
• Falls Sie sich nicht rechtzeitig am Abflughafen einfinden oder notwendige Reisedokumente fehlen, gilt dies als Nichterscheinen und wird mit 100 % des Reisepreises berechnet.
• Als Reisebeginn gilt der Zeitpunkt des Schlusses des Check-in-Schalters am Abflughafen für den ersten von Sevenrounds B.V. vermittelten Flug.
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10. Ersatzpersonen
Falls Sie die gebuchte Reise nicht antreten können, haben Sie das Recht, eine Ersatzperson zu benennen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt. Die Übertragung der Reisebuchung auf eine andere Person unterliegt den folgenden Bedingungen:
a. Voraussetzungen für eine Ersatzperson
• Die Ersatzperson muss alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise erfüllen, insbesondere die rechtzeitige Beantragung und Genehmigung eines Umrah-Visums.
• Die vollständigen Daten der Ersatzperson müssen dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitgeteilt werden.
• Falls die zuständigen Behörden (z. B. saudi-arabische Konsulate) der Ersatzperson kein Visum erteilen, trägt der ursprüngliche Reisende das volle Stornorisiko gemäß Abschnitt 9 (Stornogebühren).


b. Gebühren und Mehrkosten
• Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Person an.
• Zusätzlich anfallende Mehrkosten durch Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels oder Transportunternehmen) werden gesondert berechnet und müssen von der ursprünglichen oder der ersetzenden Person übernommen werden.
• Der Reiseveranstalter wird auf Wunsch einen Nachweis über entstandene Mehrkosten erbringen.

c. Haftung des ursprünglichen Reisenden
• Der ursprünglich gebuchte Reisende und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für die Begleichung der Reisekosten sowie aller zusätzlich entstehenden Gebühren und Mehrkosten.
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12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
1. Verantwortung des Reisenden
o Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die für die Einreise nach Saudi-Arabien erforderlichen Dokumente (z. B. Reisepass, Visum, ggf. Impfbescheinigungen) rechtzeitig zu beschaffen und mitzuführen.
o Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
o Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
2. Visabeschaffung und Haftungsausschluss
o Sevenrounds B.V. unterstützt den Reisenden bei der Beantragung des Umrah-Visums, übernimmt jedoch keine Garantie für dessen Erteilung durch die zuständigen Behörden.
o Falls ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt wird, gelten die Stornierungsgebühren gemäß Abschnitt 9.
o Falls der Kunde unvollständige oder falsche Angaben macht oder nicht rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen einreicht, trägt er selbst das Risiko eines Visumverzugs oder einer Ablehnung.
3. Gesundheitsvorschriften und Impfungen
o Der Reisende ist verpflichtet, sich über aktuelle gesundheitliche Anforderungen und Impfbestimmungen rechtzeitig zu informieren.
o Falls bestimmte Impfungen vorgeschrieben sind, müssen offizielle Impfbescheinigungen mitgeführt werden.
o Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die durch fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahmen entstehen.
4. Zoll- und Devisenbestimmungen
o Saudi-Arabien hat strenge Einfuhrbestimmungen. Verbotene Gegenstände (z. B. Alkohol, nicht zugelassene Medikamente, religiöse Bücher nicht-islamischer Glaubensrichtungen) dürfen nicht eingeführt werden.
o Verstöße gegen Zoll- und Devisenvorschriften können rechtliche Konsequenzen haben, für die der Reisende allein verantwortlich ist.
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13. Kündigung wegen störenden Verhaltens des Reisenden
o Sevenrounds B.V. ist berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Reisender trotz Abmahnung den Reiseablauf erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Vertragsauflösung gerechtfertigt ist.
o In diesem Fall behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
o Falls durch das Verhalten des Reisenden zusätzliche Kosten entstehen (z. B. für eine außerplanmäßige Rückbeförderung), sind diese vom Reisenden zu tragen.
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14. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Details hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Sevenrounds.

 

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